Alles, was Sie über die Anmeldung
1. Wie kann ich mein Kind anmelden? Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit allen notwendigen Formularen. Sie können diese Unterlagen im Sekretariat anfordern oder von der Homepage herunterladen. Hier finden Sie die notwendigen Unterlagen! 2. Wann kann ich mein Kind anmelden? Die Schulanmeldung der kommenden Erstklässler sollte jeweils zwischen Oktober und November erfolgen; spätestens bis Anfang Januar. Der Tag der Anmeldung entscheidet nicht über die Platzvergabe. Den Stichtag und das Alter des Kindes für die Einschulung finden Sie auf den Webseiten des Bayerischen Kultusministeriums. 3. Wie ist der weitere Ablauf, nachdem ich mein Kind angemeldet habe?
4. Gibt es Aufnahmekriterien? - Was ist, wenn mein Kind nicht christlich getauft ist oder einer anderen Religionsgemeinschaft angehört? Es gibt keine Aufnahme- oder gar Ausschlusskriterien! Es können Kinder aller Nationen und Religionen, sowie Kinder ohne Bekenntnis aufgenommen werden. Wir setzen aber voraus, dass alle Eltern, die ihr Kind an unserer Schule anmelden, sich darüber im Klaren sind, dass das christliche Menschenbild das gesamte schulische Leben der Liebfrauenhausschule prägt und von Schülern, Lehrern und Eltern gemeinsam getragen und verwirklicht wird. Als Konsequenz bieten wir deshalb keinen Ethikunterricht an. Alle Schüler unserer Schule besuchen entweder den evangelischen oder katholischen Religionsunterricht. 5. Nach welchen Kriterien werden die Schulplätze vergeben? Es gibt keine festen Aufnahmekriterien. Die Klassenbildung ist vielmehr ein recht komplizierter Prozess: Zunächst ist wichtig, wie viele Hortplätze im Sommer frei werden. Danach entscheidet sich, wie viele Kinder mit Hortanmeldung aufgenommen werden können. Die übrigen Plätze werden an Kinder vergeben, die nur einen Schulplatz benötigen oder zunächst auch mit einem Warteplatz auf der Hortliste auskommen. Bei der Auswahl der Plätze berücksichtigen wir zunächst die Kriterien „Geschwisterkinder“ und „Betreuungsbedarf wegen Berufstätigkeit oder alleinerziehenden Elternteilen“. Daneben spielen in Einzelfällen auch soziale oder besondere persönliche Gesichtspunkte bei der Aufnahme eine Rolle. Da es uns ein großes Anliegen, möglichst „ganz normale Klassen“ hinsichtlich der Zusammensetzung der Schüler zu bilden achten wir in einem letzten Schritt auch noch auf einen entsprechenden Ausgleich z.B. zwischen Jungen und Mädchen. Wenn möglich wird ein Teil der Plätze dann unter den verbliebenen Bewerbern ausgelost. 6. Wie viele Schulanfänger werden jedes Jahr aufgenommen? 8. Kann mein Kind auch während seiner Schulzeit an die Grundschule des Liebfrauenhauses wechseln? |
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