Alles, was Sie über die Anmeldung
an unserer Grundschule wissen müssen



  1. Wie kann ich mein Kind anmelden?
  2. Wann kann ich mein Kind anmelden?
  3. Wie ist der weitere Ablauf, nachdem ich mein Kind angemeldet habe?
  4. Gibt es Aufnahmekriterien?  -
    Was ist, wenn mein Kind nicht christlich getauft ist oder einer anderen Religionsgemeinschaft angehört?
  5. Nach welchen Kriterien werden die Schulplätze vergeben?
  6. Wie viele Schulanfänger werden jedes Jahr aufgenommen?
  7. Die Anmeldezahlen sind so hoch – da macht es doch gar keinen Sinn, dass ich es versuche!?
  8. Kann mein Kind auch während seiner Schulzeit an die Grundschule des Liebfrauenhauses wechseln?



1. Wie kann ich mein Kind anmelden?

Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit allen notwendigen Formularen. Sie können diese Unterlagen im Sekretariat anfordern oder von der Homepage herunterladen.

Hier finden Sie die notwendigen Unterlagen!

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2. Wann kann ich mein Kind anmelden?

Die Schulanmeldung der kommenden Erstklässler sollte jeweils zwischen Oktober und November erfolgen; spätestens bis Anfang Januar. Der Tag der Anmeldung entscheidet nicht über die Platzvergabe. Den Stichtag und das Alter des Kindes für die Einschulung finden Sie auf den Webseiten des Bayerischen Kultusministeriums.

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3. Wie ist der weitere Ablauf, nachdem ich mein Kind angemeldet habe?

Zu unserem Einschulungsverfahren gehören drei Termine. Zu diesen Terminen werden Sie schriftlich von uns eingeladen.

  • Im Januar des Jahres, in dem Ihr Kind eingeschult wird, findet ein Eltern-Info-Abend statt. Hier erhalten Sie detaillierte Informationen über unser Schulkonzept, das Aufnahmeverfahren und das Hortangebot.
  • Ende Februar / Anfang März Ihr Kind zum Schulreife-Test in Form eines „Schnupperunterrichts“ eingeladen (Dauer: 45 Minuten).
  • Gleichzeitig führt die Schulleitung ein Informationsgespräch mit den Eltern. (ohne Kind, Dauer: ca. 15 Minuten)
Über die Entscheidung bezüglich einer Schulaufnahme werden Sie von uns schriftlich informiert, vor dem Termin der staatlichen Schuleinschreibung.

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4. Gibt es Aufnahmekriterien?  -
Was ist, wenn mein Kind nicht christlich getauft ist oder einer anderen Religionsgemeinschaft angehört?


Es gibt keine Aufnahme- oder gar Ausschlusskriterien! Es können Kinder aller Nationen und Religionen, sowie Kinder ohne Bekenntnis aufgenommen werden.
Wir setzen aber voraus, dass alle Eltern, die ihr Kind an unserer Schule anmelden, sich darüber im Klaren sind, dass das christliche Menschenbild das gesamte schulische Leben der Liebfrauenhausschule prägt und von Schülern, Lehrern und Eltern gemeinsam getragen und verwirklicht wird. Als Konsequenz bieten wir deshalb keinen Ethikunterricht an. Alle Schüler unserer Schule besuchen entweder den evangelischen oder katholischen Religionsunterricht.

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5. Nach welchen Kriterien werden die Schulplätze vergeben?

Es gibt keine festen Aufnahmekriterien. Die Klassenbildung ist vielmehr ein recht komplizierter Prozess:

Zunächst ist wichtig, wie viele Hortplätze im Sommer frei werden. Danach entscheidet sich, wie viele Kinder mit Hortanmeldung aufgenommen werden können. Die übrigen Plätze werden an Kinder vergeben, die nur einen Schulplatz benötigen oder zunächst auch mit einem Warteplatz auf der Hortliste auskommen.

Bei der Auswahl der Plätze berücksichtigen wir zunächst die Kriterien „Geschwisterkinder“ und „Betreuungsbedarf wegen Berufstätigkeit oder alleinerziehenden Elternteilen“. Daneben spielen in Einzelfällen auch soziale oder besondere persönliche Gesichtspunkte bei der Aufnahme eine Rolle.
Da es uns ein großes Anliegen, möglichst „ganz normale Klassen“ hinsichtlich der Zusammensetzung der Schüler zu bilden achten wir in einem letzten Schritt auch noch auf einen entsprechenden Ausgleich z.B. zwischen Jungen und Mädchen. Wenn möglich wird ein Teil der Plätze dann unter den verbliebenen Bewerbern ausgelost.

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6. Wie viele Schulanfänger werden jedes Jahr aufgenommen?

Auch wenn wir natürlich aus pädagogischer Sicht möglichst kleine Klassen bilden möchten, so ist es uns natürlich ein Anliegen, möglichst wenig Kindern absagen zu müssen. Deshalb haben wir uns entschieden, Klassen mit 20 – 24 Schülern zu bilden.
Da wir jedes Schuljahr „eineinhalb“ neue Klassen (eine halbe jahrgangsgemischte und eine jahrgangshomogene Klasse) bilden, stehen etwa 34 Plätze für Schulanfänger zur Verfügung.

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7. Die Anmeldezahlen sind so hoch – da macht es doch gar keinen Sinn, dass ich es versuche!?

Generell gilt: Es stimmt zwar, dass die Anmeldezahlen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Schulplätze übersteigt, trotzdem macht es in jedem Fall Sinn, sich anzumelden!
Da wir die Schulaufnahme nicht nach dem Anmeldedatum oder sonstigen „festen“ Kriterien vornehmen, kann es sein, dass gerade für Ihr Kind ein Platz frei wird.

Die Entscheidung über eine Aufnahme oder Ablehnung fällt auf jeden Fall rechtzeitig vor der Schuleinschreibung an den staatlichen Schulen!

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8. Kann mein Kind auch während seiner Schulzeit an die Grundschule des Liebfrauenhauses wechseln?

Ein Quereinstieg in unsere Grundschule ist meist nichtmöglich, da die Klassen bereits bei der Klassenbildung der ersten Klasse voll sind.
Quereinsteiger können also nur aufgenommen werden, wenn Schüler unsere Schule (z.B. durch Umzug) verlassen. Trotzdem empfehlen wir Ihnen, sich bei Interesse bei uns zu melden – vielleicht ist ja gerade ein Platz frei!

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Präsentation vom Infoabend
am 22.01.2024

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Präsentation vom Infoabend am 06.10.2023

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Infobroschüre der
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Berufsorientierungstage im Liebfrauenhaus - März 2023
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